Information betreffend Stellung des Geburtsjahrgangs 2007

Veröffentlichungsdatum02.01.2025Lesedauer1 Minute
Bundesheer

Bei der sogenannten Stellung wird über die Tauglichkeitskriterien die körperliche und physische Eignung von männlichen Staatsbürgern ab dem 18. Lebensjahr festgestellt. Weibliche und männliche Staatsbürger mit 17 Jahren können sich freiwillig zur Stellung melden. 

Der vorläufige Stellungsplan 2025 ist bereits online. Klicken Sie hier um Einsicht zu nehmen.

Jeder Stellungspflichtige wird mittels „Ladung zur Stellung“ über seinen Stellungstermin persönlich und schriftlich informiert.

 Achtung: Aufgrund von personellen Engpässen bei der Stellungsstraße kann es sein, dass es fallweise zu einer Reduzierung der Anzahl der Stellungspflichtigen zum vorgesehenen Stellungstermin der entsprechenden Gemeinde laut Stellungsplan kommen kann. Im Falle einer Änderung ergeht eine schriftliche Mitteilung.

Für weitere telefonische oder schriftliche Anfragen stehen Ihnen die Referenten der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos NÖ unter der Tel. Nr.: 050201 sowie unter der E-Mail Adresse bundesheer.n@bmlv.gv.at zur Verfügung.