Schneeräumung vor der Liegenschaft

Veröffentlichungsdatum15.12.2024Lesedauer< 1 Minute
Schneeschaufel

Liebe HausbesitzerInnen! 

LiegenschaftseigentümerInnen sind verpflichtet, die Flächen vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien, auch dann, wenn kein Gehsteig vorhanden ist. 

Sollten Sie hierbei Unterstützung brauchen, so zögern Sie bitte nicht und beauftragen Sie die Trumauer Kommunal GmbH mit dieser Verpflichtung.