"Vogelgrippe" Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Veröffentlichungsdatum02.04.2026Lesedauer1 Minute
Hühner

Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle, ersucht die Gemeinde um Veranlassung einer Verlautbarung: 

Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten: Beilage 1: Pflichten für TierhalterInnen  

Die aktuelle Situation ist auf Karten auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt. Bürgerinnen und Bürger können feststellen, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden. 

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes und des Bundes Bedacht genommen werden. 

Auf der Homepage der AGES befinden sich zusätzliche Informationen in Form von Kurzvideos und Merkblättern zur aviären Influenza.

Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.