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Bausperre rechtskräftig
Siedlungsgebiet bleibt Siedlungsgebiet


Amtliche-NeuigkeitenNach eineinhalb Jahren bei den Gerichten wurde die vom Gemienderat mehrheitlich beschlosse Bausperre vom Verfassungsgerichtshof bestätigt und als rechtskonform bewertet.

Der Beschwerdeführer (Grundstück Moosbrunnerstraße) hat jede juristische Möglichkeit ausgeschöpft (Gemeinde, Landesverwaltungsgericht, Verfassungsgerichtshof). Alle Instanzen haben der Marktgemeinde Trumau Recht gegeben.

Bürgermeister Andreas Kollross: „Siedlungsgebiet bleibt Siedlungsgebiet. Für Investoren ist in Trumau nicht das schnelle Geld auf Kosten der AnrainerInnen zu machen.“

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