Jungvermählte können bei den heimischen Geldinstituten ein Darlehen in Höhe von 1.500 Euro über eine Laufzeit von höchstens fünf Jahren beanspruchen. Die Gesamtzinsen werden von der Marktgemeinde Trumau getragen.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Antragsstellung innerhalb eines Jahres nach der Verehelichung.
Antragsstellung innerhalb eines Jahres nach der Verehelichung.