Der Besuch einer Fachhochschule oder Universität wird mit 75 Euro pro Semester gefördert. Die Antragsstellung muss bis November beziehungsweise April des jeweiligen Semesters unter Vorlage der Inskriptionsbestätigung und des Familienbeihilfenbescheides sowie einer Bankverbindung erfolgen.
Ohne Vorlage des Familienbeihilfenbescheides kann keine Studienbeihilfe gewährt werden. Rückwirkende Anträge sind nicht möglich.
Das Antragsformular kann auf der Website der Marktgemeinde Trumau heruntergeladen werden - Formular Studienbeihilfe.