"Geräte-Retter-Prämie"

Veröffentlichungsdatum17.02.2026Lesedauer1 Minute
waschmaschine

Der Nachfolger des Reparaturbonus heißt "Geräte-Retter-Prämie"


Die Aktion fördert die Reparatur von Haushalts-Elektrogeräten bei teilnehmenden Betrieben. Von der „Geräte-Retter-Prämie“ ausgeschlossen sind Handys, Tablets, Fahrräder und E-Bikes. Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich erhalten 50 % der Reparaturkosten zurück, jedoch maximal 130 Euro pro Gerät.



Wie funktioniert der Ablauf?

  • Antrag stellen: Anträge erfolgen über www.geräte-retter-prämie.at
  • Bon herunterladen: Der Geräte-Retter-Bon ist nach Ausstellung drei Wochen gültig und muss VOR DER REPARATUR beantragt werden!
  • Partnerbetrieb finden: Geräte-Retter-Bon beim Partnerbetrieb einlösen und Rechnungsbetrag bezahlen. Die Förderungseinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb.
  • Förderhöhe: 50 % der Reparaturkosten, max. 130 €. (Für Kostenvoranschläge können bis zu 30 € rückerstattet werden). Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.