Energiegemeinschaft Trumau

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Die Energiegemeinschaft Trumau eGen ist eine Energiegemeinschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft, gegründet durch die Marktgemeinde Trumau gemeinsam mit der Trumauer Kommunal GmbH. Ziel der Energiegemeinschaft Trumau ist es, alle ihre Mitglieder langfristig mit günstigem Strom zu versorgen und nachhaltig energieunabhängiger zu werden.


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  • alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Trumau
  • klein- und mittelständische Betriebe mit Sitz in Trumau
  • Vereine mit Sitz in Trumau


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In der aktuellen Ausbaustufe können folgende Mengen zu einem Preis von 12 Cent brutto (inkl. 20% USt) pro Kilowattstunde bezogen werden:

Haushalte                            2.500 kWh
Betriebe und Vereine       4.000 kWh

In der weiteren Ausbaustufe, die in den nächsten Jahren folgen wird, können Haushalte schließlich 5.000 kWh und Betriebe und Vereine 7.500 kWh beziehen.

Der Preis von 12 Cent brutto ist ein Fixpreis, der nicht indexangepasst wird und für 20 Jahre unverändert gilt.

Hinzu kommen derzeit – wie bei jedem anderen Stromlieferanten auch – die Netzgebühren. Diese werden weiterhin
vom bisherigen Stromlieferanten bzw. vom Netzbetreiber direkt an Sie verrechnet. In der weiteren Ausbaustufe
reduzieren sich durch die Lieferung von lokalem Strom auch die Netzgebühren, was eine weitere Ersparnis für die
Mitglieder bedeutet.


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Beitritt zur Energiegemeinschaft
mittels ausgefülltem Beitrittsformular oder per Online-Registrierung


Zahlung eines einmaligen Genossenschaftsbeitrages in Höhe von EUR 10.-
dieser wird mit der ersten Abrechnung abgebucht
bei etwaigem Austritt aus der Genossenschaft wird der Beitrag zurückbezahlt

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates

Strom-Zählpunkt mit Smart-Meter
sollte noch kein Smart-Meter an Ihrem Zählpunkt verbaut sein, so wird der Netzbetreiber Wiener Netze durch
Ihren Beitritt zur Energiegemeinschaft verpflichtet, den Zähler binnen einer Frist von 60 Tagen auf einen kostenlosen
Smart-Meter zu tauschen

Freigabe im Smart-Meter-Webportal der Wiener Netze


Klicken Sie hier um zur Online Registrierung der Energiegemeinschaft zu kommen:
QR-Code


FAQ

Woher kommt der Strom der Energiegemeinschaft?

Der Strom der Energiegemeinschaft Trumau wird zum Teil lokal – z.B. durch Photovoltaik-Anlagen der Gemeinde – produziert. Der Rest kommt vom Vertragspartner BLOCH 3 – Heimwatt, einem Familienunternehmen, und besteht zu 100 % aus erneuerbarer Energie (Photovoltaik, Wasserkraftanlagen, Biogas-Anlagen oder Windräder).

Muss ich meinen aktuellen Vertrag mit meinem Stromanbieter kündigen?

Nein! Die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft Trumau eGen besteht zusätzlich zur Vertragsbeziehung mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten (zB. Wien Energie, Verbund, etc.) Es ist keine Kündigung Ihres bisherigen Vertrages erforderlich. Somit ist es auch kein Problem, sollten Sie derzeit eine Vertragsbindung bei Ihrem Anbieter haben.

Woher beziehe ich meinen Bedarf über 2.500 bzw. 5.000 kWh?

Sie bleiben weiterhin Kunde bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten. Der Bedarf über die 2.500 bzw. in der weiteren Ausbaustufe 5.000 kWh hinaus wird weiterhin von diesem gedeckt.

Es gibt aber auch die Möglichkeit diesen Bedarf über die Energiegemeinschaft abzudecken. Hierfür ist der Strompreis 16,8 Cent inklusive Mehrwertsteuer. Sobald Sie die garantierten kWh um 12 Cent brutto erreicht haben, werden Sie schriftlich informiert und können dann entscheiden ob Sie den zusätzlichen Strombedarf weiter über die Energiegemeinschaft abdecken, oder über Ihren Stromlieferanten.

Wie erfolgt die Abrechnung in der Energiegemeinschaft?

Die Abrechnung des Stroms erfolgt monatlich im Nachhinein. Abgerechnet wird der tatsächliche Verbrauch. Das bedeutet Sie bezahlen nur den Strom, den Sie auch wirklich verbrauchen. Somit haben Sie die volle Kostenkontrolle und nicht die Unsicherheit von hohen Nachzahlungen. Die Rechnung erhalten Sie per Mail und der Betrag wird per Lastschriftmandat von Ihrem Konto eingezogen.


Zusätzlich erhalten Sie weiterhin Ihre Abrechnung bzw. Teilbetragsvorschreibungen Ihres bisherigen Stromlieferanten. Dieser verrechnet auch die kompletten Netzgebühren. Damit es durch hohe Teilbeträge nicht zu einer Doppelbelastung kommt, können Sie beim Stromlieferanten um Herabsetzung Ihrer Teilbeträge ansuchen. Auch hierbei unterstützen wir gerne. 

Ab 01.01.2025 ist Ihr Stromlieferant verpflichtet auf Wunsch eine monatliche Abrechnung durchzuführen. Ab dann zahlen Sie monatlich sowohl bei der Energiegemeinschaft als auch beim herkömmlichen Stromlieferanten nur noch Ihren tatsächlichen Verbrauch.

Ich habe ein besseres Angebot eines anderen Stromlieferanten erhalten, kann ich die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft kündigen?

Ja! Einige Stromlieferanten locken mit sogenannten „Float-Tarifen“, die phasenweise sehr günstig sind, allerdings meist monatlich preisangepasst werden und somit jederzeit steigen können. Natürlich können Sie diese Angebote nutzen, da bei der Energiegemeinschaft keine Vertragsbindung besteht. Sie können monatlich kündigen und – sollten die Preise woanders wieder steigen – jederzeit wieder in die Energiegemeinschaft einsteigen. Ihnen ist somit maximale Flexibilität gewährleistet.

Ich habe eine Photovoltaik-Anlage. Kann ich auch in die Energiegemeinschaft einspeisen?

Nein! Das Ziel der Energiegemeinschaft Trumau ist es, alle Bürgerinnen und Bürger mit so günstigem Strom wie möglich zu versorgen. Als Privatperson, die in eine eigene Photovoltaik-Anlage investiert hat, wollen Sie natürlich einen guten Preis für Ihren eingespeisten Strom erhalten. Deshalb empfehlen wir Ihnen, weiterhin bei dem Abnehmer Ihrer Wahl einzuspeisen. Dort profitieren Sie von einem höheren Einspeisetarif und können trotzdem den günstigen Strom der Energiegemeinschaft beziehen.

Ich habe noch keinen Smart-Meter, kann ich trotzdem Strom von der Energiegemeinschaft beziehen?

Nein, noch nicht! Voraussetzung für den Strombezug ist ein Smart-Meter, da nur so die monatliche Abrechnung durchgeführt werden kann. Sollte an Ihrem Zählpunkt noch kein Smart-Meter verbaut sein, so können Sie trotzdem der Energiegemeinschaft beitreten. Durch den Beitritt wird der Netzbetreiber Wiener Netze verpflichtet binnen 60 Tagen Ihren Zähler kostenlos auf einen Smart-Meter zu tauschen. Anschließend kann von der Energiegemeinschaft Strom bezogen werden.

Woher weiß ich, ob an meinem Zählpunkt ein Smart-Meter verbaut ist?

Sie können sich im Smart-Meter-Webportal unter smartmeter-web.wienernetzte registrieren. Hierfür benötigen Sie entweder einen Zugangsschlüssel und Ihre Zählpunktnummer oder Ihre Kundennummer und Ihre Zählpunktnummer (zu finden auf der Jahresabrechnung des Stromanbieters). So können Sie überprüfen, ob Ihr Zählpunkt bereits über einen Smart-Meter verfügt.

Was passiert im Falle eines Stromausfalles?

Die Ursache eines Stromausfalles liegt in der Regel beim Netzbetreiber – den Wiener Netzen – und ist unabhängig vom Stromlieferanten. Es betrifft daher alle Nutzerinnen und Nutzer in einem bestimmten Gebiet. Sollte die Energiegemeinschaft trotz funktionierendem Netz - aus welchen Gründen auch immer - einmal keinen Strom liefern können, so beziehen Ihren Strom wie bisher bei Ihrem Stromlieferanten.

Wen kontaktiere ich bei Fragen zu meiner Rechnung der Energiegemeinschaft?

Bei Fragen zu Ihrer Rechnung, Ihrem Verbrauch und für technischen Support wenden Sie sich bitte an die Nobile Group. Entweder via Mail an hallo@nobile-connected.com oder telefonisch unter +43 660 810 7139. 

Weitere Infos finden Sie hier.


Wen kontaktiere ich bei allgemeinen Fragen zur Energiegemeinschaft?

Bei allgemeinen Fragen zur Energiegemeinschaft Trumau wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Kerstin Bieringer. Entweder via Mail an energiegemeinschaft@trumau.at oder telefonisch unter +43 2253 6245 300.

Wo findet man die Formulare zum Beitritt in die Energiegemeinschaft?

Auf der Website der Marktgemeinde Trumau finden Sie alle Fomulare zum Beitritt in die Energiegemeinschaft. Die Formulare finden Sie hier.