Photovoltaikförderung

Richtlinien für die Förderung einer Photovoltaikanlage


Allgemeine Information:

In Trumau werden Photovoltaikanlagen gefördert, die auf Gebäuden von Privathaushalten angebracht werden. Ein geeigneter Nachweis über die Anbringungsart muss dem Antrag angeschlossen werden.

Fördersatz:

Anlagen werden mit 250 Euro pro kWp (Kilowatt peak) gefördert.  Es werden maximal 1000 Euro gefördert.  Förderungen nach diesen Richtlinien bewilligt der Bürgermeister.


Voraussetzung:

Anträge für die Förderung können von Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Trumau haben, gestellt werden. Als Förderwerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung.
Auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Förderungsrichtlinien besteht kein Rechtsanspruch.

Fristen und Termine:

Die Förderung gilt rückwirkend per 01.01.2022.
Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden.
Die Errichtung und Fertigstellung der Photovoltaikanlage muss erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen für die Förderabrechnung:

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden
Rechnung in Kopie
Einzahlungsbeleg in Kopie

Anlagenbesichtigungen werden auf Stichproben beschränkt. 

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Formulare