Aufschließungsabgabe

Der Gemeinderat der Martkgemeinde Trumau hat in seiner Sitzung vom 24. September 2025, Tagesordnungspunkt 16 den Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe gemäß §§ 38 und 39 der NÖ Bauordnung 2014 wird mit € 700,-- festgesetzt.

Verordnung Aufschließungsabgabe ab 01/2026 (61 KB) - .PDF