
(c) Traiskirchner Sozialmarkt
Richtlinien für den Erwerb einer Einkaufskarte für "der gute laden - Traiskirchner Sozialmarkt", die zum dortigen Einkauf berechtigt.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss volljährig sein.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Traiskirchen (inkl. aller dazugehöriger Ortschaften) oder der Marktgemeinde Trumau haben.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller darf folgende Einkommshöchstgrenzen (brutto) nicht überschreiten:
Personenkreis
| Brutto-Einkommensgrenze
|
---|
Einzelpersonen
| € 1.430,--
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Ehepaare
| € 1.900,--
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jeder weitere im Haushalt lebende Erwachsene erhöht die Brutto Einkommensgrenze um:
| € 585,--
|
jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht die Brutto Einkommensgrenze um:
| € 250,--
|
- Die Antragstellerin/der Antragsteller darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Einkaufskarte vorgeschoben sein.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller beantragt die Einkaufskarte für „der gute laden – Traiskirchner Sozialmarkt“ am Sozialamt der Stadtgemeinde Traiskirchen oder am Gemeindeamt der Marktgemeinde Trumau. Vorzulegen sind ein Lichtbildausweis, aktuelle Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden und somit hauptgemeldeten Personen (Lohn-/Gehalts- oder AMS-Bestätigung, Pensions- oder Sozialhilfebescheid etc.). Weiters muss die Richtigkeit der Angaben schriftlich bestätigt werden. Änderungen sind dem Verein „der gute laden – Traiskirchner Sozialmarkt“ umgehend zu melden. Der Verein „der gute laden – Traiskirchner Sozialmarkt“ behält sich vor, Kopien der vorgelegten Unterlagen anzufertigen.
- Die Einkaufskarte wird, gegen Vorlage der vom Gemeindeamt erhaltenen Bestätigung, im Geschäftslokal des „Traiskirchner Sozialmarkts“ Während der Öffnungszeiten ausgestellt.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller hat bei der Ausstellung der Einkaufskarte ein Passfoto von sich beizubringen.
- Die Ausstellung der Karte erfolgt kostenlos.
- Die Beantragung und Ausstellung der Einkaufskarte hat persönlich zu erfolgen.
- Pro Haushalt wird eine Einkaufskarte ausgestellt.
- Der Einkauf im Traiskirchner Sozialmarkt ist nur gegen Vorlage der zuvor ausgestellten Einkaufskarte möglich.
- Die Einkaufskarteninhaberin/der Einkaufskarteninhaber darf pro Woche maximal um insgesamt € 30,-- im Traiskirchner Sozialmarkt einkaufen.
- Die Einkaufskarteninhaberin/der Einkaufskarteninhaber darf die im Traiskirchner Sozialmarkt angebotene Ware ausschließlich in Haushaltsmengen bzw. in den im Geschäftslokal angegebenen Mengen erwerben.
- Die Einkaufskarteninhaberin/der Einkaufskarteninhaber darf die im Traiskirchner Sozialmarkt erworbene Ware ausschließlich zu privaten Zwecken, also nur für ihren/seinen persönlichen Bedarf verwenden.
- Bei Missbrauch der Einkaufskarte wird diese entzogen.
Im Downloadbereich finden Sie das Formular zur Beantragung der Einkaufskarte. Bitte füllen Sie dieses aus und kommen Sie damit in das Gemeindeamt Trumau zur Freigabe.