Richtlinien für den Erwerb einer Einkaufskarte für "der gute laden - Traiskirchner Sozialmarkt", die zum dortigen Einkauf berechtigt.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss volljährig sein.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Traiskirchen (inkl. aller dazugehöriger Ortschaften) oder der Marktgemeinde Trumau haben.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller darf folgende Einkommshöchstgrenzen (brutto) nicht überschreiten:
Personenkreis
| Brutto-Einkommensgrenze
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Einzelpersonen
| € 1.430,--
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Ehepaare
| € 1.900,--
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jeder weitere im Haushalt lebende Erwachsene erhöht die Brutto Einkommensgrenze um:
| € 585,--
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jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht die Brutto Einkommensgrenze um:
| € 250,--
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- Die Antragstellerin/der Antragsteller darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Einkaufskarte vorgeschoben sein.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller beantragt die Einkaufskarte für „der gute laden – Traiskirchner Sozialmarkt“ am Sozialamt der Stadtgemeinde Traiskirchen oder am Gemeindeamt der Marktgemeinde Trumau. Vorzulegen sind ein Lichtbildausweis, aktuelle Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden und somit hauptgemeldeten Personen (Lohn-/Gehalts- oder AMS-Bestätigung, Pensions- oder Sozialhilfebescheid etc.). Weiters muss die Richtigkeit der Angaben schriftlich bestätigt werden. Änderungen sind dem Verein „der gute laden – Traiskirchner Sozialmarkt“ umgehend zu melden. Der Verein „der gute laden – Traiskirchner Sozialmarkt“ behält sich vor, Kopien der vorgelegten Unterlagen anzufertigen.
- Die Einkaufskarte wird, gegen Vorlage der vom Gemeindeamt erhaltenen Bestätigung, im Geschäftslokal des „Traiskirchner Sozialmarkts“ Während der Öffnungszeiten ausgestellt.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller hat bei der Ausstellung der Einkaufskarte ein Passfoto von sich beizubringen.
- Die Ausstellung der Karte erfolgt kostenlos.
- Die Beantragung und Ausstellung der Einkaufskarte hat persönlich zu erfolgen.
- Pro Haushalt wird eine Einkaufskarte ausgestellt.
- Der Einkauf im Traiskirchner Sozialmarkt ist nur gegen Vorlage der zuvor ausgestellten Einkaufskarte möglich.
- Die Einkaufskarteninhaberin/der Einkaufskarteninhaber darf pro Woche maximal um insgesamt € 30,-- im Traiskirchner Sozialmarkt einkaufen.
- Die Einkaufskarteninhaberin/der Einkaufskarteninhaber darf die im Traiskirchner Sozialmarkt angebotene Ware ausschließlich in Haushaltsmengen bzw. in den im Geschäftslokal angegebenen Mengen erwerben.
- Die Einkaufskarteninhaberin/der Einkaufskarteninhaber darf die im Traiskirchner Sozialmarkt erworbene Ware ausschließlich zu privaten Zwecken, also nur für ihren/seinen persönlichen Bedarf verwenden.
- Bei Missbrauch der Einkaufskarte wird diese entzogen.
Im Downloadbereich finden Sie den Flyer zur Beantragung der Einkaufskarte.