Betreuungsbeiträge in der Schulischen Nachmittagsbetreuung

Der Gemeinderat der Martkgemeinde Trumau hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2025, Tagesordnungspunkt 13 die Betreuungsbeiträge in der Schulischen Nachmittagsbetreuung, gültig ab September 2026, wie folgt beschlossen:

Betreuungsbedarf
Betreuungsentgelt monatlich
5 Betreuungstage pro Woche
€ 100,--
4 Betreuungstage pro Woche
€ 80,--
3 Betreuungstage pro Woche
€ 65,--
1-2 Betreuungstage pro Woche
€ 40,--
Materialkostenbeitrag€ 5,--


Der Essensbeitrag pro Portion wird in der tatsächlichen Höhe, der vom Caterer in Rechnung gestellten Kosten, 1:1 an die Eltern weiterverrechnet. Derzeit beläuft sich der Essensbeitrag pro Portion auf 3,90 Euro inkl. MwSt. (Stand 11/2025)


Verordnung Betreuungsbeiträge Schulische Nachmittagsbetreuung (591 KB) - .PDF