Der neue ORF-Beitrag: Was ist zu tun

Aushängezeitraum: 29.11.2023 - 30.05.2024

Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den günstigeren ORF-Beitrag,
der ab 1. Jänner 2024 für alle Hautwohnsitz-Adressen zu zahlen ist, ist im vollen Gange. Die GIS informiert
umfassend über die entsprechenden Änderungen: Für alle, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer
haben, besteht dabei kein Handlungsbedarf. Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden automatisch
in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht. Wer jedoch bislang
keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse am einfachsten
unter orf.beitrag.at registrieren. Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden.
Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr
geschickt. Anschließend besteht noch die Möglichkeit auf SEPA-Lastschrift (Einziehungsauftrag) und
auch auf Teilzahlung umzusteigen. Bis Ende des Jahres erhalten Kundinnen und Kunden noch Schreiben
von der GIS, ab Jänner 2024 von der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH)

Testen Sie hier einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung des ORF-Beitrags erfüllen. 


Zum Antragsformular klicken Sie bitte hier.

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