Friedhofsgebührenordnung

Der Gemeinderat der Martkgemeinde Trumau hat in seiner Sitzung vom 24. September 2015, Tagesordnungspunkt 14 die Friedhofsgebührenordnung wie folgt beschlossen:

Grabstellengebühren

Laufzeit
Erdgrabstelle für 2 Leichen und Urnen
€ 150,--
für 10 Jahre
Erdgrabstelle für 4 Leichen und Urnen
€ 300,--
für 10 Jahre
Erdgrabstelle für 4 Urnen
€ 95,--
für 10 Jahre
Urnensäule für 4 Urnen
€ 95,--
für 10 Jahre
Gruft für 3 Leichen und Urnen
€ 1.827,--
für 30 Jahre
Gruft für 6 Leichen und Urnen
€ 3.657,--
für 30 Jahre


Beerdigungsgebühren

Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab
€ 203,--
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab
€ 100,--
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab ohne Deckel
€ 41,--
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab mit Deckel
€ 249,--
Beisetzung einer Leiche in einer Gruft
€ 654,--
Beisetzung einer Urne in einer Gruft
€ 654,--
Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern
beträgt die Hälfte
Deckelöffnung (blinde Gruft)
€ 451,--
Aufschlag bei Beerdigungsarbeiten nach 15:00 Uhr
€ 60,--
Enterdigungsgebühr
das zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr
Benützung der Leichenkammer
€ 41,-- / pro angefangenen Tag
Benützung der Aufbahrungshalle
€ 32,-- / pro angefangenen Tag



Friedhofsgebührenordnung (112 KB) - .PDF